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Eine Umsetzung, die in Etappen erfolgt

Die Entwicklung des Wirtschaftsparks ist ein rollender Prozess. Im Areal sind die Baufelder so angelegt, dass sie eine flexible Umsetzung erlauben.

Ziel einer etappenweisen Umsetzung ist, jederzeit ein Angebot für verschiedenste Nutzungen in bestehenden Bauten und Neubauten bereitzustellen. So genannte "Leuchtturmprojekte" sollen dabei das Nutzungspotenzial des Wirtschaftsparks sichtbar machen. Im Wesentlichen stehen heute die für dessen weitere Entwicklung nötigen baurechtlichen Grundlagen zur Verfügung. Mit dem Richtplan liegt nun ein behördenverbindliches Koordinations-Instrument vor. Als nächstes sind im Rahmen der bestehenden ZPP (Zone mit Planungpflicht) das Erschliessungs- und Grünsystem sowie die öffentlichen Räume mit einer Überbauungsordnung eigentümerverbindlich festzulegen. Die bereits im Richtplan vorgegebenen Baufelder lassen sich genau festlegen, sobald die verkehrstechnische Erschliessung endgültig definiert ist. Für konkrete Bauvorhaben können schliesslich Überbauungsordnungen erlassen oder Baubewilligungen über einen Architekturwettbewerb angestrebt werden. Die Verfahren sind so geregelt, dass Baubewilligungen zügig erteilt werden können

 
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